ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Nachstehend angeführte Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt und erkennt der Käufer diese mit Kaufvertragsunterzeichnung bzw entsprechender Erklärung als rechtsverbindlich an.

1.2. Sämtliche Leistungen und Lieferungen des Verkäufers unterliegen den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erfolgen Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

1.3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten, sofern sie    gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, als nicht vereinbart und sind daher unwirksam.

1.4. Der Verkäufer behält sich die jederzeitige Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.5. Allfällige Änderungen und Ergänzungen der aufgrund dieser Bedingungen geschlossenen Verträge bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit, genauso wie das Abgehen von diesem Formerfordernis, der Schriftlichkeit.

1.6. Alle Rechte und Pflichten, die diesem Vertragsverhältnis entspringen gehen auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Die im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das  Bankkonto des Verkäufers, per Paypal, Kreditkarte geleistet werden. Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.

2.2. Die Einhaltungung der vereinbarten Zahlungstermine ist Voraussetzung für die Durchführung von Leistungen seitens des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank sowie sämtliche daraus entstehende, zur zweckentsprechenden Betreibung notwendige, Mahnspesen und auch Kosten des notwendig gewordenen und zweckmäßigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten zu verrechnen. Für die erste Mahnung werden € 30,--, ab der zweiten Mahnung € 60,-- je Mahnung jeweils zuzüglich Verzugszinsen als angemessene Mahnspesen vereinbart.

3. Aufrechnungsverzicht

3.1. Das Recht des Käufers seine Verbindlichkeiten mittels Aufrechnung von Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen oder allfälligen sonstigen Gegenforderungen zu begleichen oder den Kaufpreis zurückzubehalten wird ausgeschlossen.

3.2. Ist der Käufer allerdings Verbraucher im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes, ist    er berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch    Aufrechnung aufzuheben und zwar für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen  Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom  Verkäufer anerkannt worden sind.
                                                                                    
4. Kaufgegenstand
Eine Abweichung von der bestellten Ausführung des Kaufgegenstandes ist zulässig, wenn es sich um eine, dem Käufer zumutbare, geringfügige Änderung handelt, insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen.

5. Liefertermin

5.1. Die Auslieferung der Ware wird voraussichtlich innerhalb von 7 Werktage nach Eingang der Zahlung erfolgen. Der Verkäufer kann den vorgenannten Liefertermin um weitere 7 Tage Werktage überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 1 Wochen zum Vertragsrücktritt    berechtigt.

5.2. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.

6. Erfüllung

6.1. Kaufvertragserfüllung auf Käuferseite tritt ein, wenn der Kaufpreis samt allen ersichtlichen         Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.

6.2. Kaufvertragserfüllung auf Verkäuferseite tritt ein, wenn die Ware ordnungs- und bestellungsgemäß am vereinbarten Übergabeort zur Übernahme bereitsteht oder an die vom Käufer angegebene Adresse Versand wurde.und der Käufer verständigt wurde

6.3. Treten mehrere Personen als Käufer auf, haften diese für die Erfüllung dieses Kaufvertrages zur  ungeteilten Hand.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Wird die vertragliche Verpflichtung von einer Vertragspartei nicht fristgerecht erfüllt, kann der jeweils andere Teil unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

7.2. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt, ist der Verkäufer berechtigt auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und – unter Vorbehalt eines allfällig höheren Schadenersatzes – eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Gesamtkaufpreises zu verlangen bzw. diese von einer bereits geleisteten Anzahlung einzubehalten.

7.3. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer, ist dieser verpflichtet, eine allfällig vom Käufer bereits erbrachte Anzahlung zuzüglich Zinsen in der Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank binnen 8 Tagen an den Käufer zurückzuerstatten.

7.4. Existieren berechtigte Bedenken in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Käufers und kommt dieser dem Begehren des Verkäufers auf Vorauszahlung bzw. Leistung einer entsprechenden Sicherheit nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

7.5. Wird über das Vermögen des Käufers ein Konkurs-, Ausgleichs-, oder Reorganisationsverfahren  eröffnet bzw. ein Antrag auf ein derartiges Verfahren mangels Kostendeckung abgewiesen, ist der Verkäufer ebenfalls, allerdings ohne Setzung einer Nachrist, berechtigt, schriftlich vom Vertrag  zurückzutreten.

8. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher

8.1. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne des   Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes kann er überdies nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes (§§ 3-4 KSchG) vom Vertrag zurücktreten.

8.2. Die anwendbaren Bestimmungen des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes lauten wie folgt:

§ 3


(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

           1.wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

           2.wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

           3.bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.

(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

§ 3a


(1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind

1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,

2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

4. die Aussicht auf einen Kredit.                                 

(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.

(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

                1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht     oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

                2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder

                3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

§ 4

(1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

           1.der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

           2.der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

(3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

9. Gewährleistung und Garantie

9.1.         Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne des   Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes finden bei Auftreten von Mängeln des Fahrzeuges die    gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren Anwendung.

9.2.         Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes kein Verbraucher im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes finden die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Besonderheiten Anwendung:

 Bei Geltendmachung von Mängeln seitens des Käufers steht dem Verkäufer das Recht zu, den Anspruch des Käufers wahlweise durch Austausch oder Verbesserung der Sache binnen angemessener Frist oder durch Gewährung einer Preisminderung zu erfüllen. Auch steht dem Verkäufer das Recht zu, bei Untunlichkeit bzw. Unmöglichkeit der Verbesserung bzw. des Austausches der Sache wahlweise Wandlung oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Die Beweislast des Vorliegens von, die Gewährleistungspflicht des Verkäufers auslösenden Mängeln bereits im Zeitpunkt der Übergabe, trifft den Käufer.

9.3.         Zusätzlich zu den so eben erwähnten Gewährleistungsbestimmungen ist im Fall der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung der Ware durch den Käufer der Verkäufer berechtigt, Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises eine angemessene Abgeltung für die Benützung der Ware zu

9.4.         Ergänzend zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen leistet der Hersteller der Ware dem Käufer gegenüber Garantie in dem von diesem erklärten Ausmaß. Diese Unterlagen sind die alleinige Grundlage für den Garantieumfang. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von Verbrauchern im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes wird durch die Garantie  nicht eingeschränkt. Garantieansprüche können nur bei Vorlage gültiger Garantiepapiere sowie bei  fristgerechter Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Servicearbeiten durch autorisierte  Vertragshändler oder Vertragswerkstätten des Herstellers geltend gemacht werden. Bei Vorliegen eines Mangels, den es aufgrund der Garantie zu beheben gilt, kann der Garantiegeber den Mangel durch Verbesserung beseitigen lassen oder ein neues Produkt (Wandlung). Weitere Ansprüche, insbesondere auf Bereitstellung eines Ersatzwagens oder sonstige Schadenersatzansprüche, entstehen durch die Geltendmachung der Garantie nicht. Von der Garantie nicht umfasst sind natürliche Abnutzungserscheinungen der Ware, Beschädigungen der Ware durch Fremdeinwirkungen oder äußere Einflüsse, Schäden aufgrund von Überbeanspruchung der Ware sowie Schäden, die dadurch entstanden sind, dass es der Käufer unterlassen hat, den Mangel umgehend anzuzeigen und die Ware zur Verbesserung bereit zu stellen. Umfang und Dauer der Garantie werden ausschließlich vom Hersteller bestimmt und wird dem Käufer bei Übernahme des Fahrzeuges eine eigene Garantieurkunde des Herstellers ausgehändigt.

9.5 Gebrauchte Kaufgegenstände:
Bei gebrauchten Kaufgegenstände, welche ein Jahr und älter sind, wird die gesetzlich Gewährleistungsfrist für Käufer , die dem KSCHG unterliegen, im zulässigen gesetzlichen Ausmaß reduziert und auf der Rechnung vermerkt.

10. Schadenersatz

10.1.       Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht für entstandene Schadenersatzansprüche des Käufers keine Haftung des Verkäufers, ausgenommen bei Personenschäden.

10.2.       Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des Österreichischen Kosumentenschutzgesetzes sind trifft die Beweislast für ein Verschulden des Verkäufers oder einer ihm zurechenbaren Person in Hinblick auf sämtliche Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Sache selbst bzw. eines durch diese Mangelhaftigkeit verursachten Mangelfolgeschadens.

11. Gerichtsstandvereinbarung:
Für alle Streitigkeiten gilt das Bezirksgericht Wien Innere Stadt oder das HG-Wien als vereinbart.

14. Salvatorische Klausel

14.1.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

14.2.       Tritt der Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung ein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine die unwirksame Bestimmung ersetzende Bestimmung festzulegen, die, unter Berücksichtigung beider Interessenslagen, dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Sonstige Vertragsbestimmungen

15.1.       Bei Adressänderung vor Übernahme der Ware ist der Käufer verpflichtet, diese dem Verkäufer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, sind alle ihm gegenüber abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verkäufers, die an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet sind, rechtswirksam.

15.5.       Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes haben mündliche Nebenabreden zum Kaufvertrag keine Gültigkeit.

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